Teilnahmebedingungen für die Motek und Bondexpo 2023 / 2024

2. Ansprechpartner

4. Veranstaltungstermine

2023

4.1. Aufbaubeginn – Aufbauende: Mi. 04.10. – Mo. 09.10.2023, täglich von 7.00 – 20.00 Uhr

4.2. Veranstaltungsdauer: Di. 10.10. – Fr. 13.10.2023

4.3. Öffnungszeiten:
für Aussteller: Di. – Do. 7.00 – 18.00 Uhr, Freitag 7.00 – 22.00 Uhr
für Besucher: Di. – Do. 9.00 – 17.00 Uhr, Freitag 9.00 – 16.00 Uhr

4.4. Abbaubeginn – Abbauende:
Samstag, 14.10.2023 bis Montag, 16.10.2023

2024

4.1. Aufbaubeginn – Aufbauende: Mi. 02.10. – Mo. 07.10.2024, täglich von 7.00 – 20.00 Uhr

4.2. Veranstaltungsdauer: Di. 08.10. – Fr. 11.10.2024

4.3. Öffnungszeiten:
für Aussteller: Di. – Do. 7.00 – 18.00 Uhr, Freitag 7.00 – 22.00 Uhr
für Besucher: Di. – Do. 9.00 – 17.00 Uhr, Freitag 9.00 – 16.00 Uhr

4.4. Abbaubeginn – Abbauende:
Samstag, 12.10.2024 bis Montag, 14.10.2024

5. Längere Auf- und Abbauzeiten

Sind nur mit Genehmigung der Messeleitung möglich. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Aussteller.

6. Anmeldeschluss

Für die Motek 2023: 24. Februar 2023
Für die Motek 2024: 23. Februar 2024

oder früher, wenn die vorgesehenen Flächen belegt sind. Wenn Flächen frei sind, ist eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich.

7. Marketingpauschale

7.1. Für die Messeteilnahme ist eine Marketingpauschale zu entrichten.

7.2. Diese Gebühr wird auf jeden Fall auch fällig, wenn der Aussteller die notwendigen Daten nicht oder nicht termingerecht eingereicht hat.

7.3. Die Eintragungen werden entsprechend der Angaben des Ausstellers zum Messe- und Ausstellerverzeichnis aus dem Online-Bestell-System (OBS) vorgenommen. Für deren Richtigkeit ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Gewähr.

8. Zugelassene Angebotsbereiche

Die auszustellenden Produkte müssen der Nomenklatur entsprechen.

9. Standgestaltung

9.1. Standbauten bis zu einer Höhe von 3,50 m sind generell dort zulässig, wo sie nach den baulichen Gegebenheiten möglich sind.

9.2. Wände, die an Besuchergänge grenzen, müssen ab einer Länge von 6 m durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays o.ä. aufgelockert werden.

9.3. Maximal 30% einer als offen gebuchten Standseite dürfen mit geschlossenen Wänden „bebaut“ werden. Abweichungen sind nur mit der vorherigen Zustimmung in Textform der jeweiligen Nachbarstände und gegenüberliegenden Stände erlaubt. Es ist sicher zu stellen, dass die Attraktivität der gegenüberliegenden Stände und Standnachbarn nicht beeinträchtigt wird.

9.4. Auch bei genehmigter Überschreitung von Bauhöhen ist die Gestaltung zum jeweiligen Nachbarstand neutral hell bzw. weiß vorzunehmen. Die Anbringung von werblichen Schriften oder Logos bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung in Textform der jeweiligen Nachbarstände und gegenüberliegenden Ständen.

9.5. Gänge sind Eigentum des Veranstalters und wie Nachbarstände zu betrachten.